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Störerhaftung für WLAN Netzwerke wird abgeschafft
Bisher war es so, dass man als Betreiber eines WLAN Netzwerkes für Rechtsverstöße, die über dieses WLAN begangen wurde, haftbar gemacht werden konnte. Ende des Jahres tritt nun eine Änderung in Kraft, die die Haftung für Rechtsverstöße Dritter ausschließt.
Einige Experten kritisieren nun jedoch die fehlende Rechtssicherheit, da der Begriff “Störerhaftung” im Gesetzestext selbst nicht vorkommt, sondern lediglich in der Begründung in einer “Bundesdrucksache”. Da es aber in der geltenden Rechtssprechnung sehr häufig auf die Urteilsbegründungen ankommt und auch das Europarecht entsprechend anwendbar sein kann, dürfte es unserer Meinung nach nicht zu Verurteilungen oder Abmahnungen bei Rechtsverletzungen kommen.
Unsere Empfehlung für WLAN Betreiber bleibt dennoch: Benutzen Sie eine Vorschaltseite, loggen Sie die Aktivitäten Ihrer Benutzer mit und sichern Sie sich damit gegen aufkommende Probleme ab. Diese Maßnahmen bleiben solange die Empfehlung bis es die ersten Urteile gibt und damit eine gewisse Rechtssicherheit gegeben sein wird.
Die Kosten für solche rechtssicheren Hotspot Lösungen sind im Vergleich zum Nutzen und zum Mehrwert für die Kunden und Gäste relativ niedrig. Wenn Sie damit außerdem eine Abmahnung oder eine Unterlassungsklage in Höhe mehrerer Hundert bis Tausend Euro vermeiden können, hat sich die Anschaffung auf jeden Fall in Kürze amortisiert.
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